Inklusionsprofil

Die neue Inklusionsgesetzgebung

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben wesentlich gestärkt. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorgaben übernommen, in Bayern wurden im Sommer 2011 bedeutsame Gsetze dazu verabschiedet. Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz wurden zentrale Aussgen zu den Rechten behinderter Schülerinnen und Schüler neu gefasst.

An erster Stelle ist hier das deutlich gestärkte Elternwahlrecht zu nennen. Die Eltern behinderter Kinder haben nun noch stärkere Rechte bei der Wahl des Schulortes. Sie können nun – grob gesagt – wählen zwischen der Beschulung des behinderten Kindes in der Regelschule oder in einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder in einer Förderschule. Die Beschulung an der Regelschule bedarf allerdings meist sinnvoller Unterstützungssysteme, die – sofern möglich – zur Verfügung gestellt werden. Natürlich kommt auf die Eltern damit auch mehr Verantwortung zu. Um eine geeignete Entscheidung zu treffen, stehen den Eltern vielfältige Beratungsmöglichkeiten an den Grund- und Mittelschulen und an den Förderschulen zur Verfügung.

Daneben ist die Einführung von Schulen mit dem Schulprofil Inklusion von besonderer Bedeutung. Hier machen sich Grund- oder Mittelschulen auf den Weg, für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf geeignete pädagogische Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei werden sie durch Sonderpädagogen begleitet, die mit sonderpädagogischem Know How und strukturellem Rat zur Verfügung stehen.

Die bereits etablierten Förderangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regelschule bleiben weiterhin erhalten: Weiterhin stehen also Kooperationsklassen und Außenklassen, sowie die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Verfügung.

Weitere interessante Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bay. Kultusministeriums und der Staatlichen Schulberatung.

Drei Inklusionsprofilschulen: Werner-Egk-Schule, Drei-Auen-Schule und Martinschule

Nach Verabschiedung des neuen Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes wurden auch gleich die ersten Schulen mit dem neuen Schulprofil Inklusion auserkoren und veröffentlicht. In Augsburg ist die erste Schule mit dem Schulprofil Inklusion die Werner-Egk-Schule im Stadtteil Oberhausen. Als Partnerschule zum Inklusionsprofil hat sich die Werner-Egk-Schule die Martinschule ausgewählt. Ein Auftrag, den wir sehr gerne und auf sehr gute gemeinsame Erfahrungen aufbauend, annehmen.

Am Anfang stand zunächst die Erstellung eines umsetzbaren pädagogischen Konzepts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Schulen haben sich zusammen gesetzt und gemeinsam eine erste Fassung erstellt, die sich nun in den kommenden Jahren bewähren muss und sicher weiterhin der Entwicklung bedarf.

Die Schülerinnen und Schüler sind auf alle Fälle da. Bereits im Schuljahr 2010/2011 wurden Kooperationsklassen im Eingangsbereich eingerichtet, die nach einem klassenübergreifenden integrativen Konzept unterrichtet und von Sonderpädagogen betreut wurden. Im Schuljahr 2011/2012 sind dann bewusst und in Absprache mit den Eltern weitere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Werner-Egk-Schule aufgenommen worden.

2018 kam die Drei-Auen-Schule als weitere Inklusionsprofilschule mit hinzu. Und im Jahr 2019 wurde auch die Martinschule zur Inklusionsprofilschule ernannt. Diese drei Schulen kooperieren nun intensiv, erarbeiten gemeinsame Konzepte, tauschen Material und Ideen aus und unterstützen sich gegenseitig im Prozess.

dav